Ein paar Anmerkungen zur Beschneidungsdebatte

Verschiedene Befürworter der Beschneidung haben in dieser oder jener Variante folgendes Argument ins Feld geführt (hier in der Variante von Dieter Graumann):

„Die Beschneidung von neugeborenen Jungen ist fester Bestandteil der jüdischen Religion und wird seit Jahrtausenden weltweit praktiziert. In jedem Land der Welt wird dieses religiöse Recht respektiert.“

Es ist jedoch klar, dass eine bestimmte Praxis nicht schon allein deswegen moralisch legitim ist, weil sie bereits über einen langen Zeitraum hinweg besteht und de facto vielerorts akzeptiert wird. Darauf wird in den Feuilletons überall zu Recht hingewiesen, zuletzt etwa von Peter Köpf in der FAZ. Dieses Argument ist also vollkommen haltlos und ist ein Fehlschluss, den man in der Philosophie auch als argumentum ad antiquitatem bezeichnet hat. Es wird Zeit, dieses schlechte Argument zu verabschieden und nicht immer wieder neu aufzutischen.

In der oben verlinkten Presseerklärung des Zentralrats der Juden wird jedoch eine Möglichkeit eingeräumt, die zumindest die Verschiebung der Beschneidung auch aus Sicht der Religionsvertreter akzeptabel machen könnte:

„Man kann die Beschneidung auf einen späteren Termin verschieben, wenn es dafür triftige, z.B. gesundheitliche Gründe gibt.“

Viele solcher Gründe werden diskutiert. Über die gesundheitlichen Vor- oder Nachteile der Beschneidung herrscht bisher kaum Einigkeit. Die Vorteile, die üblicherweise genannt werden – angeblicher Schutz vor HIV (siehe dazu hier), hygienische Vorteile etc. –kämen jedoch zum großen Teil erst mit dem Erreichen der Geschlechtsreife zum Tragen. Unter dieser Perspektive spräche wohl zumindest nichts gegen eine Verschiebung „auf einen späteren Termin“. Zumal ein operativer Eingriff immer auch selbst ein gesundheitliches Risiko darstellt, bei dem es sehr fraglich ist, ob es ohne Not eingegangen werden sollte. Operative Fehler, die in einigen Fällen sogar zum Tod des Betroffenen führten, sind zwar nicht die Regel, kommen aber durchaus vor und dürfen bei einer Beurteilung der Beschneidungsfrage nicht vergessen werden. Jedes mögliche Risiko ist dabei zu beachten.

So auch die seelischen Folgen. Das Vorkommen von posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) liegt Studien von Samuel Ramos und Gregory Boyle zufolge bei über 50% aller beschnittenen Jungen – und dies auch in den Fällen, in denen (anders als bei rituellen Beschneidungen) eine lokale Betäubung vorgenommen wurde. Wenn diese Studien verlässlich sind, liegt es definitiv bei den Beschneidungsbefürwortern, dieses Risiko zu rechtfertigen. Und solange kein guter Grund dafür vorliegt, sollte das Risiko einer Beschneidung nicht ohne Einwilligung des Betroffenen eingegangen werden. Soweit ich gesehen habe, ist der gewichtige Fakt, dass über 50% der Beschnittenen Symptome einer PTBS aufweisen, bisher kaum diskutiert worden, und daher sei die Studie hier verlinkt:

Zwei weitere Punkte möchte ich diskutieren, die aus meiner Sicht zu wenig oder in falscher Weise diskutiert wurden: (1) den Eingriff in die Sexualität eines Menschen, (2) die zu erwartenden Schmerzen des Beschnittenen.

(1) Die Beschneidung stellt einen Eingriff in die Sexualität eines Menschen dar. Dass beschnittene Menschen ihre Sexualität anders erleben als vor der Beschneidung, ist unstrittig und auch nicht anders zu erwarten, wenn ein hochsensibler Teil des Penis entfernt wird. Für viele Männer ist die Vorhaut ein erogener Bereich. Zwar gilt auch hier, dass sexuelles Erleben individuell ist: Manche mögen mit Vorhaut intensivere sexuelle Erlebnisse haben, manche ohne. Aber daraus ergibt sich nicht das Recht, in die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen willkürlich einzugreifen.

(2) Andreas Zielcke hat in der Süddeutschen Zeitung darauf hingewiesen, „dass die Vorhautbeschneidung den Männern bei weitem nicht dieselbe Gewalt antut wie die weibliche Beschneidung dem Körper und der Psyche der Frauen“. Zielcke scheint den „massiven Unterschied des Grades an Gewalt“ für relevant zu halten. Doch selbst wenn Zielcke Recht hätte, bleibt die wesentliche Frage, wieso überhaupt Gewalt an einem Kind akzeptiert werden und diesem ohne Not Schmerzen zugefügt werden sollten – völlig unabhängig von deren Schweregrad. Dass Schmerzen auftreten, gerade bei rituellen Beschneidungen ohne Betäubung, ist unbestritten und man kann sich über die (tatsächlich erhebliche) Schmerzhaftigkeit auf Seiten wie http://circumcision.org/ informieren, falls man es aushält, sich die Bilder und Videos anzuschauen. Auch wurde oben bereits darauf hingewiesen, dass Beschneidungen nicht allein körperliche, sondern auch seelische Schmerzen zur Folge haben können. Ein triftiger Grund für Beschneidungen kann also nicht darin bestehen, dass die dazu nötige physische Gewalt nicht besonders groß ausfällt bzw. die Schmerzen nicht besonders groß sind. Eine solche Argumentation, wie sie jüngst auch Robert Spaemann vorlegte, als er die Beschneidungsschmerzen mit denen einer Masernimpfung verglich, ist vielmehr bloßer Zynismus.

4 Antworten auf Ein paar Anmerkungen zur Beschneidungsdebatte

  1. marie sagt:

    Es ist geradezu grotesk dass man überhaupt eine Debatte darüber führen muss ob man denn Kinder wegen religiösem/kulturellem Zwang und unter Zufügung von Schmerzen verstümmeln dürfe.

    Aus meiner Sicht ist es absolut richtig eine durch Eltern beauftragte Beschneidung ohne medizinische Indikation bei Kindern zu verbieten. Selbst wenn man (lokal) betäubt — was auch nicht schmerzfrei ist, gibt es Wundheilungsschmerzen. Die Beschneidung ist meiner Ansicht nach ganz klar ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde der Kinder und gehört somit vom Gesetzgeber verboten. Dass religiöse/kulturelle Praxis mit Persönlichkeitsrechten und Menschenwürde nicht unbedingt so viel zu tun haben muss, ist mir allerdings auch schon aufgefallen.

    Wenn man davon ausgeht, dass man auch durch ein Gesetz religiöse/kulturelle Fanatiker nicht von Riten abhalten wird die ja identitäts- und sinnstiftend wirken, könnte man zumindest die Durchführung ohne Lokalanästhesie unter Strafe stellen.

    Das Heranziehen der weiblichen Genitalverstümmelung in der Diskussion finde ich, nebenbei bemerkt, immer etwas deplatziert. Denn hier gibt es meiner Kenntnis nach keine religiös motivierten Gründe. Und die Formen sind weitaus drastischer. Dies dient allein der (kulturellen) Unterdrückung der Frauen. Insofern stimme ich Zielcke in der SZ zu. Andererseits kann man sich natürlich auch fragen inwieweit das Ritual der Genitalverstümmelung bei Jungen ebenso der Unterdrückung dient. Eine schmerzhafte Unterwerfung der Jungen unter Religion – vermeintlich Gott, und auch kulturelle Gegebenheiten – ist es in jedem Fall. Und das scheint mir auch der Grund zu sein warum sich Religionsvertreter gegen ein Beschneidungsverbot bei Kindern sperren. Es geht nicht um Religionsfreiheit, sondern um Religionshoheit, um Einflussbereich und Dogma. Meiner Ansicht nach kann kein Mensch der sich mit Religionen und den darin vermittelten Werten (die sich mehr oder weniger in allen Religionen finden) beschäftigt hat, ernsthaft einem Kind Gewalt antun wollen und das für gut befinden.

    • Sehe ich größtenteils ähnlich, allerdings denke ich schon, dass hier zwei wesentliche Rechte miteinander konfligieren und es nicht leicht ist, jetzt eine “Metanorm” zu finden.

      Leider ist das, was die Bundestagsabgeordneten momentan dazu sagen, argumentativ extrem dürftig. Ich habe gestern die Bundestagsdebatte verfolgt, das war ziemlich deprimierend. Günter Krings (CDU) brachte gestern in der Bundestagsdebatte wie viele andere mehrfach das oben angesprochene erste Argument, das nunmal schlicht falsch ist, egal wie man es wendet:

      Aber ich hoffe, dass wir uns in weiten Teilen des Hauses einig sind, dass die Beschneidung, die seit Jahrtausenden praktiziert und in fast allen Ländern der Welt akzeptiert wird, schwerlich unter das Verdikt der Sittenwidrigkeit zu fassen ist.

      [...]

      Wir müssen mit unserer Strafrechtsordnung durchaus zur Kenntnis nehmen, was weltweit Standard ist. Wir müssen international anschlussfähig bleiben. Bei einer Praxis, die nicht strafrechtlich verfolgt wird und weltweit akzeptiert ist, muss man sehr gute Gründe haben, sie ausgerechnet in Deutschland unter Strafe stellen zu wollen.

      Selbstverständlich gibt es diese “guten Gründe”, aber die wurden von Krings leider nicht diskutiert.

      Volker Beck (GRÜNE) hat mehrfach wiederholt, dass es keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen gebe:

      Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch die Beschneidung liegt meines Erachtens jedoch nicht vor. Es handelt sich um eine Beeinträchtigung, die keinen pathologischen Befund beinhaltet.

      Wie jeder weiß, ist das falsch, und es reicht der flüchtige Blick in einen Wikipedia-Eintrag oder eine aktuelle Tageszeitung, um sich darüber zu informieren.

      Und so könnte man weitermachen. (Bundestagsdebatten sind ja leider ein gefundenes Fressen für Leute, die schlechte Argumente finden wollen.) Es ist wirklich traurig, dass die Abgeordneten derart uninformiert und mit groben Fehlschlüssen gerüstet an eine “Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen” herangehen wollen. Ich hoffe, dass sich bis zu dieser rechtlichen Regelung die Verantwortlichen gründlich über das informieren werden, was sie rechtlich regeln wollen.

      (Die Debatte hier zum Nachlesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17189.pdf )

      • marie sagt:

        Also ich finde dass hier noch mehr konfligiert als zwei Rechte. Wobei ich das Ganze auf Religionsfreiheit und körperliche Unversehrtheit runterbrechen würde. Meiner Ansicht nach ist körperliche Unversehrtheit höher zu bewerten als Religionsfreiheit. Ohne das Wissen um ein Recht auf körperliche Unversehrtheit kann man sich auch nicht ‘frei’ für irgendwas entscheiden. Sei es Religion oder sonstiges. Das hat vor Allem psychologische Dimensionen. Wenn ich mir — ganz laienhaft und ohne irgendwelchen besonderen Methoden zu folgen — das Grundgesetz anschaue, dann stehen hier Artikel 1, 2, 3 und 4 (1) dem Artikel 4 (1) und (2) gegenüber.

        Die Debatte hatte ich mir nicht angeschaut und hatte auch noch nichts von der Beschlussfassung gelesen als ich meinen Kommentar geschrieben hatte. Als ich dann ein paar Artikel gelesen hatte, stieg unweigerlich mein Blutdruck. Es regt mich ganz unglaublich auf was die Damen und Herren so von sich geben. Den Videomitschnitt konnte ich mir auch nur bis zur Hälfte antun. Ich finde es unverantwortlich wie hier agiert wird. Mal wieder. Man muss sich doch im Klaren sein, dass es in dieser Debatte um nichts Geringeres als um die Werte des Grundgesetzes geht. An erster Stelle um die Definition von Menschenwürde. Dass man da so einfach ad hoc mit fadenscheinigen Begründungen — wie von dir auch angeführt — mal eben eine Regelung anstrebt die dann auch schon klar umrissen ist, finde ich einfach nur schlimm. Die Sache mit dem Imageschaden war der absolute Kracher. Ich greife mir eigentlich nur noch permanent an den Kopf. Aber das ist auch nichts neues …

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