Beim Lesen dieses Blogeintrags fühlte ich mich wieder an altbekannten Unsinn erinnert, daher mal ein paar allgemeinere Gedanken dazu. In den Debatten um PID, Embryonenforschung und Abtreibung liest man – im Netz jedenfalls – häufig die These, die Befürworter würden wie die Nazis zwischen wertem und unwerten Leben unterscheiden. Ich nenne dieses Argument hier das “Nazi-Argument”. Dieses Argument ist falsch, aus sehr vielen Gründen, u.a. weil es hier keine irrationale rassentheoretische Basis gibt, von der aus man argumentieren würde: Die öffentlichen Debatten darüber sind frei von rassentheoretischem Unsinn. Ich möchte hier allerdings einen anderen Aspekt hervorheben. Beim Nazi-Argument werden meiner Meinung nach stets zwei Fragen durcheinandergeworfen:
(1) Handelt es sich bei einem x um einen Menschen?
(2) Darf man Menschen unter bestimmten Umständen das Leben nehmen?
Die in den genannten Debatten strittige Frage ist (1), das Nazi-Argument dagegen fällt – wenn überhaupt – in den Bereich der Frage (2). Dass beide Fragen voneinander unabhängig sind, sieht man daran, dass eine Antwort auf Frage (1) noch völlig offen lässt, wie Frage (2) zu beantworten ist, und andersrum genauso.
Anders als bei der Sterbehilfe-Debatte ist bei Embryonen (oder allgemeiner: bei Zellformationen, aus denen sich potentiell ein Mensch entwickeln könnte) noch gar nicht entschieden, ob wir überhaupt über einen Menschen im moralischen Sinne reden, d.h. über jemanden, der über bestimmte Rechte, Menschenwürde, moralischen Status, Personenstatus usw. verfügt. Darüber wird ja eben gerade erst debattiert. Und das heißt auf der anderen Seite: Es wird nicht darüber entschieden, ob das Leben eines Menschen Wert besitzt oder nicht, vielmehr scheinen alle an der Debatte Beteiligen sich da relativ einig zu sein: Wenn etwas ein Mensch ist, dann besitzt er ein Recht auf Leben und Menschenwürde. (Womit ich überhaupt nichts über den Fall der Sterbehilfe sagen will. M.E. ist es mit der Menschenwürde vereinbar, in bestimmten Situationen und unter sorgfältig geklärten Bedingungen einen Menschen von unerträglichem Leid zu befreien.)
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