Der Gesetzesentwurf zum Beschneidungsurteil

In der Süddeutschen hat Markus C. Schulte von Drach mal wieder einen sehr lesenswerten Text zum Beschneidungsurteil geschrieben:

Quintessenz: Der momentane Gesetzesentwurf erklärt Beschneidung einfach so für zulässig, solang die Eltern zustimmen. Dabei wird auf besondere religiöse Motive gar nicht erst eingegangen. Damit drückt man sich komplett vor dem, was eigentlich nötig war: einer Abwägung verschiedener Grundrechte. Schulte von Drach bezeichnet das zurecht als “juristischen Trick”, mit dem man die wesentliche Frage einfach vom Tisch wischen will: Kann es Sonderrechte für Religiöse geben, wenn diese mit anderen Grundrechten konfligieren?

Zudem wird der Gesetzentwurf laut SZ legitimiert, indem sich das Justizministerium auf sehr umstrittene Studien der AAP (Amerikanische Akademie der Kinderärzte) beruft, die von verschiedener Seite bereits kritisiert wurden. Unter anderem im wichtigsten Wissenschaftsjournal der Welt, in Nature. – Es riecht sehr danach, als ziehe man nur das zur Begründung heran, was zum von vornherein feststehenden Ziel passt.

Das war zwar abzusehen, nachdem die vorangehende Bundestagsdebatte (ich hatte hier darüber geschrieben) ebenfalls nicht erkennen ließ, dass man eine wirklich offene Diskussion wollte. Traurig ist es trotzdem.

Zum Ende des Artikels weist der Autor auf eine sehr einfache Möglichkeit hin, wenigstens eine Verschiebung der Beschneidung auch im Rahmen des Judentums durchzuführen:

Dem Zentralrat der Juden in Deutschland zufolge aber kann man “die Beschneidung auf einen späteren Termin verschieben, wenn es dafür triftige, zum Beispiel gesundheitliche Gründe gibt” oder “das Kind zu schwächlich ist”. Ist es ausgeschlossen, die Tatsache, dass es sich um eine Körperverletzung handelt, als triftigen Grund zu erwägen?

Vermutlich sind solche klaren vernünftigen Überlegungen sowohl für Religionsvertreter als auch für die gesetzgebenden Politiker derzeit tatsächlich augeschlossen.

Ein paar Anmerkungen zur Beschneidungsdebatte

Verschiedene Befürworter der Beschneidung haben in dieser oder jener Variante folgendes Argument ins Feld geführt (hier in der Variante von Dieter Graumann):

„Die Beschneidung von neugeborenen Jungen ist fester Bestandteil der jüdischen Religion und wird seit Jahrtausenden weltweit praktiziert. In jedem Land der Welt wird dieses religiöse Recht respektiert.“

Es ist jedoch klar, dass eine bestimmte Praxis nicht schon allein deswegen moralisch legitim ist, weil sie bereits über einen langen Zeitraum hinweg besteht und de facto vielerorts akzeptiert wird. Darauf wird in den Feuilletons überall zu Recht hingewiesen, zuletzt etwa von Peter Köpf in der FAZ. Dieses Argument ist also vollkommen haltlos und ist ein Fehlschluss, den man in der Philosophie auch als argumentum ad antiquitatem bezeichnet hat. Es wird Zeit, dieses schlechte Argument zu verabschieden und nicht immer wieder neu aufzutischen.

In der oben verlinkten Presseerklärung des Zentralrats der Juden wird jedoch eine Möglichkeit eingeräumt, die zumindest die Verschiebung der Beschneidung auch aus Sicht der Religionsvertreter akzeptabel machen könnte:

„Man kann die Beschneidung auf einen späteren Termin verschieben, wenn es dafür triftige, z.B. gesundheitliche Gründe gibt.“

Viele solcher Gründe werden diskutiert. Über die gesundheitlichen Vor- oder Nachteile der Beschneidung herrscht bisher kaum Einigkeit. Die Vorteile, die üblicherweise genannt werden – angeblicher Schutz vor HIV (siehe dazu hier), hygienische Vorteile etc. –kämen jedoch zum großen Teil erst mit dem Erreichen der Geschlechtsreife zum Tragen. Unter dieser Perspektive spräche wohl zumindest nichts gegen eine Verschiebung „auf einen späteren Termin“. Zumal ein operativer Eingriff immer auch selbst ein gesundheitliches Risiko darstellt, bei dem es sehr fraglich ist, ob es ohne Not eingegangen werden sollte. Operative Fehler, die in einigen Fällen sogar zum Tod des Betroffenen führten, sind zwar nicht die Regel, kommen aber durchaus vor und dürfen bei einer Beurteilung der Beschneidungsfrage nicht vergessen werden. Jedes mögliche Risiko ist dabei zu beachten.

So auch die seelischen Folgen. Das Vorkommen von posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) liegt Studien von Samuel Ramos und Gregory Boyle zufolge bei über 50% aller beschnittenen Jungen – und dies auch in den Fällen, in denen (anders als bei rituellen Beschneidungen) eine lokale Betäubung vorgenommen wurde. Wenn diese Studien verlässlich sind, liegt es definitiv bei den Beschneidungsbefürwortern, dieses Risiko zu rechtfertigen. Und solange kein guter Grund dafür vorliegt, sollte das Risiko einer Beschneidung nicht ohne Einwilligung des Betroffenen eingegangen werden. Soweit ich gesehen habe, ist der gewichtige Fakt, dass über 50% der Beschnittenen Symptome einer PTBS aufweisen, bisher kaum diskutiert worden, und daher sei die Studie hier verlinkt:

Zwei weitere Punkte möchte ich diskutieren, die aus meiner Sicht zu wenig oder in falscher Weise diskutiert wurden: (1) den Eingriff in die Sexualität eines Menschen, (2) die zu erwartenden Schmerzen des Beschnittenen.

(1) Die Beschneidung stellt einen Eingriff in die Sexualität eines Menschen dar. Dass beschnittene Menschen ihre Sexualität anders erleben als vor der Beschneidung, ist unstrittig und auch nicht anders zu erwarten, wenn ein hochsensibler Teil des Penis entfernt wird. Für viele Männer ist die Vorhaut ein erogener Bereich. Zwar gilt auch hier, dass sexuelles Erleben individuell ist: Manche mögen mit Vorhaut intensivere sexuelle Erlebnisse haben, manche ohne. Aber daraus ergibt sich nicht das Recht, in die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen willkürlich einzugreifen.

(2) Andreas Zielcke hat in der Süddeutschen Zeitung darauf hingewiesen, „dass die Vorhautbeschneidung den Männern bei weitem nicht dieselbe Gewalt antut wie die weibliche Beschneidung dem Körper und der Psyche der Frauen“. Zielcke scheint den „massiven Unterschied des Grades an Gewalt“ für relevant zu halten. Doch selbst wenn Zielcke Recht hätte, bleibt die wesentliche Frage, wieso überhaupt Gewalt an einem Kind akzeptiert werden und diesem ohne Not Schmerzen zugefügt werden sollten – völlig unabhängig von deren Schweregrad. Dass Schmerzen auftreten, gerade bei rituellen Beschneidungen ohne Betäubung, ist unbestritten und man kann sich über die (tatsächlich erhebliche) Schmerzhaftigkeit auf Seiten wie http://circumcision.org/ informieren, falls man es aushält, sich die Bilder und Videos anzuschauen. Auch wurde oben bereits darauf hingewiesen, dass Beschneidungen nicht allein körperliche, sondern auch seelische Schmerzen zur Folge haben können. Ein triftiger Grund für Beschneidungen kann also nicht darin bestehen, dass die dazu nötige physische Gewalt nicht besonders groß ausfällt bzw. die Schmerzen nicht besonders groß sind. Eine solche Argumentation, wie sie jüngst auch Robert Spaemann vorlegte, als er die Beschneidungsschmerzen mit denen einer Masernimpfung verglich, ist vielmehr bloßer Zynismus.

Beschneidung und HIV

Im Blog Evidenzbasierte Ansichten wird die Kritik an den Studien zusammengefasst, die angeblich belegen sollten, dass Beschneidung einen schützenden Effekt vor HIV habe:

Als Fazit wird ein Statement der United States Agency for International Development (USAID) zitiert, das den tatsächlichen aktuellen wissenschaftlichen Stand dokumentiert:

There appears no clear pattern of association between male circumcision and HIV prevalence. In 8 of 18 countries with data, HIV prevalence is lower among circumcised men, while in the remaining 10 countries HIV prevalence is higher among circumcised men.

Der Artikel ist sehr lesenswert und gibt viele hilfreiche Quellen an.

Philosophische Interviews

In der letzten Zeit wurde gleich eine ganze Reihe von lesenswerten Interviews mit Philosophen veröffentlicht. Hier ein kurzer Überblick über die aus meiner Sicht interessantesten:

Nida-Rümelin zum Urteil über rituelle Beschneidungen

Julian Nida-Rümelin hat im Deutschlandradio Kultur ein Interview zum Beschneidungsurteil gegeben:

Für eine mögliche Lösung des momentanen Streits verweist er auf die schwedische Rechtspraxis:

Ich könnte mir zum Beispiel als Kompromisslinie vorstellen, das wird meines Wissens in Schweden begangen, dass man die Beschneidung als solche, ähnlich wie auch Schönheitsoperationen bei Kindern, die zulässig sind auch ohne medizinische Indikation, mit Zustimmung der Eltern, zulässt, allerdings nicht, wenn sie mit zum Teil traumatischen Schmerzen verbunden sind.

Da gibt es Untersuchungen dazu, dass auch die Säuglinge, auch wenige Tage nach der Geburt, extreme Schmerzen empfinden. Und das wäre vielleicht die Kompromisslinie, dass man sagt, Schmerzzufügung, die möglicherweise auch psychische Spätfolgen hat, in diesem Umfang, das ist unzulässig, aber die Beschneidung als solche ist okay.

 

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