Nida-Rümelin zum Urteil über rituelle Beschneidungen
16. Juli 2012 Hinterlasse einen Kommentar
Julian Nida-Rümelin hat im Deutschlandradio Kultur ein Interview zum Beschneidungsurteil gegeben:
Für eine mögliche Lösung des momentanen Streits verweist er auf die schwedische Rechtspraxis:
Ich könnte mir zum Beispiel als Kompromisslinie vorstellen, das wird meines Wissens in Schweden begangen, dass man die Beschneidung als solche, ähnlich wie auch Schönheitsoperationen bei Kindern, die zulässig sind auch ohne medizinische Indikation, mit Zustimmung der Eltern, zulässt, allerdings nicht, wenn sie mit zum Teil traumatischen Schmerzen verbunden sind.
Da gibt es Untersuchungen dazu, dass auch die Säuglinge, auch wenige Tage nach der Geburt, extreme Schmerzen empfinden. Und das wäre vielleicht die Kompromisslinie, dass man sagt, Schmerzzufügung, die möglicherweise auch psychische Spätfolgen hat, in diesem Umfang, das ist unzulässig, aber die Beschneidung als solche ist okay.

Letzte Kommentare